Ein Mitarbeiterporträt in der Kundenzeitung, ein Teamfoto auf Facebook oder ein kurzer Blick hinter die Kulissen auf Instagram, denn authentische Einblicke machen die Kommunikation von Verbänden lebendig und nahbar.
Was dabei jedoch häufig übersehen wird: Eine Einwilligung für die Veröffentlichung in der gedruckten Kundenzeitung reicht nicht automatisch auch für die Nutzung im E-Paper, auf der Webseite oder in den Sozialen Medien aus. Gerade bei Online-Veröffentlichungen gelten besondere datenschutzrechtliche Anforderungen.
Aus unserer Zusammenarbeit mit Verbänden wissen wir, dass dieses Thema in der Praxis unterschiedlich gehandhabt wird. Deshalb möchten wir unsere Kunden dabei unterstützen, hier von Anfang an Klarheit zu schaffen.
Unsere Empfehlung
Vor der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos oder -videos sollte eine schriftliche Einwilligung vorliegen, die die verschiedenen Nutzungsarten, etwa Print, E-Paper, Webseite und Social Media, eindeutig berücksichtigt. Das schafft Transparenz für alle Beteiligten und gibt sowohl dem Verband als auch den Mitarbeitenden Sicherheit.
Kostenloses Musterformular
Als praktische Arbeitshilfe stellen wir unseren Kunden ein Musterformular für die Einwilligung zur Nutzung von Mitarbeiterfotos und -videos zur Verfügung.
→ Hier das Musterformular herunterladen
Hinweis: Das Formular dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.